Antwort zur Vernehmlassung Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB)
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken für die Möglichkeit, an der Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch teilnehmen zu dürfen.
Grundsätzliches
Wir befürworten weitere Massnahmen zum Schutz von gewaltbetroffenen Personen und begrüssen damit die Bemühungen des Kantons, das diesbezügliche Bundesgesetz auf Kantonsebene umzusetzen. Auch der vorgeschlagene Weg inklusive der vorgesehenen Regelung auf Verordnungsstufe findet grundsätzlich unsere Zustimmung.
Wir staunen jedoch etwas über die sehr kurzfristige Behandlung, muss die Änderung doch zwingend auf den 1. Januar 2022 eingeführt werden. Im Kanton Zürich bspw. wurde der Vollzug dieses Bundesrechts bereits im Januar 2021 dem Kantonsrat unterbreitet.
Anmerkungen zum Bericht
Auf eine Aussage im regierungsrätlichen Bericht möchten wir jedoch näher eingehen: Auf Seite 3, 3. Umsetzung, wird auf die Istanbul-Konvention verwiesen und dabei für den Kanton Glarus von Optimierungsmöglichkeiten gesprochen; es folgt dann ein Verweis auf die erst für die nächste Legislaturperiode geplante Totalrevision des Polizeigesetzes und die Aussage, dass diesbezüglich kein dringender Handlungsbedarf bestehe.
Diese Aussage irritiert uns dann doch – insbesondere auch angesichts der am 3. November 2021 im Landrat behandelten Interpellation der SP zum «Monitoring häusliche Gewalt, Gewalt unter Jugendlichen und Gewalt an LBG-Personen». Die regierungsrätliche Antwort hat deutlich aufgezeigt, dass es nicht nur um Optimierungsmöglichkeiten geht, sondern wirklicher Handlungsbedarf besteht.
Wir behalten uns jedoch vor, uns bei der Detailberatung des Geschäftes in der Kommission mit weiteren Fragen und allfälligen Anträgen einzubringen.
Freundliche Grüsse
Grüne des Kantons Glarus
Vernehmlassung Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (PDF)