Über die Staatsorganisation wird immer diskutiert. Neun Bundesrätinnen, Zukunft der Landsgemeinde oder, seit der Gemeindefusion, die Ausgestaltung der Gemeinden.
Über die Festtage habe ich das (empfehlenswerte) Buch über Landammann Eduard Blumer gelesen. Er hat die Verfassung von 1887 geprägt. Damals wurden die heutigen Behörden geschaffen. Der 43-köpfige Rat mit seinen Kommissionen wurde durch den Regierungsrat ersetzt, der dreifache Landrat mit 111 Mitgliedern durch den Landrat. Die Landsgemeinde wurde von der „Chropfleerete“ zur echt höchsten Staatsgewalt. Die zuvor unzähligen Kommissionen, die riesigen Behörden und die unklaren Kompetenzen suggerierten Abstützung und Demokratie. Dabei war die Organisation breit, aber nicht demokratisch.
Da ist die heutige Organisation klarer. Regierung, ein Landrat, der die Landsgemeinde vorbereitet und das Budget abschliessend berät, und die Landsgemeinde. Der Landrat stärkt die Landsgemeinde. Oder vermissen sie an der Landsgemeinde die Beratung des Budgets? Der Landrat bereitet vor, damit die Landsgemeinde echt entscheiden kann, anstatt nur „Chropfleerete“ zu sein.
Viele diskutierte Lösungen bedeuteten einen Rückschritt in die Zeiten der „Kommissionitis“ und der unklaren Zuständigkeiten. Kommissionen mit Teil- anstatt Gesamtverantwortung fördern das Gärtchendenken. Weist man den Behörden keine Kompetenzen zu, wie beim Parlament in Glarus Nord, hat die Gemeindeversammlung über jedes Detail abzustimmen. Damit wird sie überladen und unattraktiv.
Geloste Bürgerräte überzeugen auch nicht. Im Ausland sind Parlamente die Legislative. Bürgerräte können wertvolle Inputs geben. Bei uns gehört jede zur Legislative – ohne Losglück oder -pech.
Ich meine, dass, wie im Kanton der Landrat, Gemeindeparlamente mit Kompetenzen die Gemeindeversammlungen stärken, nicht schwächen. Darum sollte das Gemeindegesetz den Gemeinden ermöglichen, die Kombination – Versammlung und Parlament – mit jeweils eigenen Stärken, einzuführen. Wenn sie es denn wollen.