Das Laienrichterum ist traditionell Teil der Schweizerischen Rechtsprechung. Um richten zu können, braucht es keine juristische Ausbildung, was implizit in Art. 30 Abs. 1 BV festgehalten ist. Laienrichter:innen oder Richter:innen ohne juristische Ausbildung bringen unterschiedliche fachliche und lebensweltliche Perspektiven in die Gerichtsäle.

Durch Laienrichter:innen wird die richterliche Gewalt unmittelbar in der Bevölkerung abgestützt und vermittelt den Laienrichter:innen eine demokratische Legitimation. Die Beteiligung der Laienrichter:innen im Justizsystem und ihre politische Wahl vom Volk sind daher eine Verlängerung des Demokratieprinzips. Die Justiz wird glaubwürdiger.

Rechtsuchende Bürger:innen haben den Anspruch auf ein faires Verfahren. Der von ihnen eingebrachte Sachverhalt soll basierend auf gesetzlichen Grundlagen nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt werden. Der/Die Laienrichteri:in muss folglich in der Lage sein, den zu beurteilenden Fall, eigenverantwortlich in seinen Einzelheiten zu erfassen und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. Das Bundesgericht erläutert, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren erst dann berührt sei, wenn die Laienrichter:innen ohne die Mithilfe einer Fachperson ein Urteil in einem Fall treffen müssen, bei dem sie mit der gesetzlichen Materie überfordert sind (BGE 134 I 16 Erw. 4.3.). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Laienrichter:innen bei Schwierigkeiten die Möglichkeit erhalten, Hilfe von juristisch ausgebildeten Personen in Anspruch zu nehmen. Dies führt zwar zu einer erhöhten zeitlichen Belastung für die ausgebildeten Richter:innen und könne unter Umständen die Rechtsprechung verzögern, doch gewährleistet, dass der/die Laienrichter:in den Fall in seinen Einzelheiten erfasst und das Recht darauf eher anwenden kann.

Die Hilfe durch ausgebildete Richter:innen darf jedoch nicht darin münden, dass Laienrichter:innen aufgrund fehlender Rechtskenntnisse die rechtliche Beratung einfach übernehmen. Damit bestünde die Gefahr, dass die Laienrichter:innen zu einem dekorativen Element im Rechtssystem werden.
Irene Lampert-Howald, Mitglied Grüne Glarus

Die Hilfe durch ausgebildete Richter:innen darf jedoch nicht darin münden, dass Laienrichter:innen aufgrund fehlender Rechtskenntnisse die rechtliche Beratung einfach übernehmen. Damit bestünde die Gefahr, dass die Laienrichter:innen zu einem dekorativen Element im Rechtssystem werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Laienrichter:innen selbst intensiv mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Doch das Recht wird immer komplexer – sei es durch die Zersplitterung der Rechtsgrundlagen, die föderalen Vollzugsstrukturen oder den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten. Nicht nur für Laienrichter:innen, sondern auch für Juristen wird es immer schwieriger. Darum «Chapeau» an all die Laienrichter:innen, die sich trotzdem dieser Aufgabe widmen und nicht selten ihre Freizeit nutzen, um sich das komplexe aber notwendige Rechtswissen anzueignen, das für ein faires Verfahren gefordert ist und für die Qualität der Schweizerischen Rechtsprechung steht.

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