Sehr geehrter Herr Landratspräsident

Gestützt auf Art. 80 der Landratsverordnung reichen die Unterzeichnenden die folgende
Motion zur Überweisung an den Regierungsrat ein.

Der Regierungsrat wird beauftragt, für den Kanton Glarus ein CO2-Management-System einzuführen und die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Ziel des Management-Systems soll die wirksame und effiziente Reduktion des CO2-Ausstosses auf dem Gebiet des Kantons Glarus sein. Das CO2-Management-System soll beinhalten:

  • einen Zielpfad
  • ein Monitoring
  • den Grundsatz, dass obligatorisch Massnahmen zu ergreifen sind für den Fall, dass die vorgesehenen Reduktionsziele bei den regelmässigen Bestandesaufnahmen nicht
    erreicht werden.

Begründung

Es besteht in der Bevölkerung, der Politik und der Wissenschaft eine grosse Einigkeit, dass der Klimaschädigung möglichst bald und möglichst wirksam Einhalt geboten werden muss. Gefragt sind Anstrengungen auf allen Ebenen des Staatswesens, von den einzelnen Personen über kantonale bis zu nationalen und internationalen Gremien. Der Nutzen dieser Anstrengungen wird nicht nur in der Abwendung einer gefährlichen ökologischen Entwicklung mit grossen Kostenfolgen liegen, sondern auch in bedeutenden volkswirtschaftlichen Gewinnen. Energieeffizienz und die Nutzung einheimischer statt ausländischer Energiequellen bewirken positive wirtschaftliche Impulse.

Massnahmen zum Klimaschutz werden mittlerweile seit Jahrzehnten diskutiert und beschlossen, aber im Vollzug genügen sie selten für eine tatsächliche Zielerreichung. Wir verspre­chen uns von einem systematischen Vorgehen eine grössere Wirksamkeit für die Verantwortung, die der Kanton als Staatsebene zu übernehmen hat.

Das Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 erklärt, dass eine Begrenzung der Erd­erwärmung auf höchstens 1.5 Grad anzustreben sei. Der Zielpfad des kantonalen CO2-Management-Systems soll sich ambitioniert an diesem 1.5-Grad-Ziel orientieren und die daraus abzuleitenden Reduktionsschritte für den Kanton Glarus festlegen.

Im Vergleich zum Vorstoss, der vor zwei Jahren vom Regierungsrat und Landrat abgelehnt wurde, ist die vorliegende Motion offener formuliert und belässt dem Regierungsrat mehr fachlichen Gestaltungsraum.
Das Monitoring, das in der Kantonalen Energieplanung 2035 (Kap. 6.6, K2) vorgesehen ist, kann ein wichtiger Teil des beantragten Managements sein. Die vorliegende Motion unterscheidet sich von diesem Monitoring darin, dass weitergehende Korrekturmassnahmen zu ergreifen sind, falls die Zwischenziele nicht erreicht worden sind: Für seinen Kompetenzbereich soll der Regierungsrat selbst Massnahmen treffen. Für die Kompetenzbereiche des Landrates und der Landsgemeinde soll der Regierungsrat die notwendigen Massnahmen diesen beiden Gremien unterbreiten. Diese Massnahmen können beispielsweise in zusätzlichen Anreizen, in wirksameren gesetzlichen Vorschriften, in Kompensationsmassnahmen, in zusätzlichen technischen oder natürlichen Senken usw. bestehen. Dem Landrat soll mindestens alle vier Jahre ein Bericht über die Zielerreichung und die zu ergreifenden Korrekturmassnahmen vorgelegt werden.

Wir sind überzeugt, dass das vorgeschlagene CO2-Management eine wichtige Ergänzung zur Kantonalen Energieplanung 2035 darstellt. Wir bitten den Landrat, mit dieser Motion den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Wir danken für die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüssen

MOTION CO2-MANAGEMENT (PDF)