2. Antrag auf Erlass des Reglements zum „Erhalt des Linthwerks“: NEIN

Die Grünen Glarus Nord lehnen den Antrag entschieden ab. Zwar stellt das Linthwerk ein wichtiges Bauwerk für die Gemeinde Glarus Nord dar und schützt die Bevölkerung von Glarus Nord vor Hochwasser, jedoch liegt der Hochwasserschutz im Bereich des Linthwerks nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde, sondern bei der Linthverwaltung und der Linthkommission. Dabei handelt es sich um interkantonale Organisationen. Ein Eingriff in eben diese Zuständigkeit, welcher durch das vorgeschlagene Reglement vorgesehen ist, wäre rechtswidrig und nicht zulässig.

Auch generell ist es aus Sicht der Grünen Glarus Nord wichtig, dass Revitalisierungen, solange der Hochwasserschutz weiterhin gewährleistet ist und die Machbarkeit gegeben ist, auch tatsächlich umgesetzt werden. So sieht es auch das Bundesgesetz über den Wasserbau vor.

6. Verpflichtungskredit von CHF 800’000 fürs ESAF 2025 Glarnerland+: JA ABER…

Fast vier Millionen Franken betrug das Defizit des ESAF im Jahr 2022 in Pratteln. Nur durch die finanzielle Unterstützung von Privatpersonen konnte das Defizit ausgeglichen werden und der Kanton Baselland musste keinen nachträglichen Beitrag von 500’000 Franken überweisen. Ob auch im Jahr 2025 ein so grosses Defizit auftreten wird und von wem diese Kosten dann getragen werden würden, ist momentan gänzlich unklar. Klar ist aber, dass mit einer solchen immensen Grosszügigkeit von Privatpersonen nicht noch einmal gerechnet werden darf.

Die Grünen Glarus Nord unterstützen die beantragten 800’000 Franken für das ESAF. Die Befürchtung, dass aufgrund hoher Defizite des ESAF noch weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen bleibt aber.

9. Genehmigung der Lohnverordnung: JA

Die Grünen Glarus Nord befürworten die beschlossenen Änderungen der Lohnverordnung. Es muss klar zwischen Kommissionen und Fachkommissionen unterschieden werden.

Bei Fachkommissionen dürfen nur Personen Einsitz nehmen, welche in diesem Bereich eine Fachausbildung und ausgewiesenes Expertenwissen aufweisen. Die übrigen Kommissionen jedoch, schreiben für ihre Mitglieder keine spezifischen beruflichen Voraussetzungen vor. Diese Unterscheidung ist durch das kantonale Recht festgelegt. Damit auch genügend Personen in die Fachkommissionen Einsitz nehmen ist es wichtig, dass diese der geforderten Qualifikation entsprechend entlöhnt werden. Nur so können die Aufgaben der Fachkommissionen kompetent und zeitgemäss verarbeitet werden.

Hier findest Du einen Spickzettel mit unseren Parolen: Parolenblatt für den 06. Juni