Im Okt. 2019 nehmen die Grünen zum Memorialsantrag eines Bürgers „Wildschutz mit Augenmass“ klar ablehnend Stellung. Sie lehnen auch den Vorschlag vom Regierungsrat ab, der im Jagdgesetz einen sehr schwammig formulierte Änderung beantragt und damit der Reduktion der Wildruhezonen die Grundlage liefert. Damit setzt der Regierungsrat den Memorialsantrag ohne Grundsatzentscheid an der Landsgemeinde auch gleich um. Dieses Vorgehen kritisieren die Grünen stark.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme nachlesen: StellungnahmeMAWildschutz_Okt19