Die Nothilfe im Kanton Glarus
Polittalk «Südostschweiz», 21.10.2021
In der Schweiz wurden im Jahr 2020 insgesamt 8’209 Asylgesuche rechtskräftig abgelehnt. Das bedeutet, dass diese Personen in ihr Heimatland zurückreisen müssen. Nur: Auch bei einem abgelehntem Asylgesuch ist es nach wie vor möglich, dass die betroffenen Personen die Schweiz nicht verlassen können.
Beispielsweise weil es nicht möglich ist, Papiere zu beschaffen oder weil sie aus persönlichen Gründen die Heimreise fürchten. Was aber passiert mit den Betroffenen, wenn sie weder in der Schweiz Asyl erhalten, noch eine Rückreise in Frage kommt? Sie müssen nach einem negativen Entscheid mit starken Einschränkungen in einer sogenannten “Notunterkunft” leben. Dabei wird der Integrationsprozess gestoppt, sie werden vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen und die reduzierte Sozialhilfe wird eingestellt. Solche Einschränkungen nehmen einige Menschen bewusst in Kauf, um nicht in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.
Kantone haben Spielraum
Das Asylgesetz ist grundsätzlich Angelegenheit des Bundes. Auch den Entscheid des Asylgesuches fällt das Staatssekretariat für Migration. Trotzdem haben die Kantone Einfluss, wie Betroffene in der Notunterkunft leben müssen. Allein bei der finanziellen Unterstützung bewegen sich die Kantone zwischen 7,5 und 12 Franken pro Tag. Als positives Beispiel möchte ich den Kanton Schaffhausen erwähnen. Er hat gute Erfahrungen gemacht, weil er Personen mit einem negativen Asylentscheid weiterhin ermöglicht, an internen Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen. So ist eine geregelte Tagesstruktur nach wie vor gegeben: Dies ist für viele Betroffene besonders wichtig, weil sie wieder Sozialkontakte knüpfen können, in einen Austausch treten, die Ortssprache erlernen und ein wenig Geld dazuverdienen. Und wie sieht die Situation im Glarnerland aus?
Nothilfe im Kanton Glarus
Die aktuelle Situation in der Nothilfe des Kantons Glarus sieht wie folgt aus: Die Betroffenen erhalten fürs Essen und die persönliche Hygiene 8 Franken pro Tag und ihnen wird die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen des Kantons verwehrt. Verbesserungspotenzial beim Umgang mit Nothilfe beziehenden Personen gibt es einige: Sei es in punkto medizinischer Versorgung, der Wohnsituation oder der Möglichkeit einer Teilnahme an den internen Beschäftigungsprogrammen. Weiterreichende Bemühungen wären klar angezeigt. Ich denke, wir sollten die uns offenstehenden Möglichkeiten nutzen und unsere Verantwortung wahrnehmen. Allein aus reiner Menschlichkeit wären weitere Bemühungen bitter nötig.