Die Grünen Glarus Nord haben eine Anfrage zum Planungswertausgleich beim Gemeinderat
eingereicht. Denn mit dem neuen kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetz, das Mitte
2018 in Kraft tritt sowie den Bundesvorgaben im Raumplanungsgesetz wird die Öffentlichkeit
mitprofitieren, wenn sich durch Ein- und Umzonungen die Grundstückwerte erheblich
steigern. Diese sogenannte Mehrwertabgabe wurde im Kanton Glarus an der Landsgemeinde
2017 auf mindestens 20% festgelegt und soll zweckgebunden verwendet werden.

Seit Juli 2011 sollen die Gemeinden wenn immer möglich Verträge mit den
Grundeigentümern abschliessen, um bei Ein- und Umzonungen den Planungsmehrwert
auszugleichen. Deshalb möchten die Grünen Glarus Nord, dass der Gemeinderat die
Bevölkerung informiert, wie viele Verträge seither abgeschlossen wurden und wenn es nicht
möglich war, weshalb. Zudem möchten die Grünen wissen, wie hoch die Einnahmen für die
Gemeinde aus diesen Verträgen sein werden, wenn auf den ein- und umgezonten Flächen
die geplanten Bauvorhaben verwirklicht werden. Dieses Geld stünde ja für allfällig nötige
entschädigungsberechtigte Rückzonungen zur Verfügung.