Grüne Vorstösse an GV Glarus Nord
An der Gemeindeversammlung vom 14.6.2019 in Glarus Nord werden gleich zwei Vorstösse der Grünen zur Änderung der Gemeindeordnung behandelt. Die Grünen erklären, warum die Stimmberechtigten beide Änderungen annehmen sollen.
In Traktandum 2 wird vorgeschlagen, die Fristen bei komplexen Geschäften wie z.B. Nutzungsplanung zu verlängern. Damit soll der Gemeinderat ausreichend Zeit bekommen, um über die Vorlagen in der Bevölkerung gut zu informieren und die schriftlich gestellten Anträge zu Handen der Gemeindeversammlung seriöse zu prüfen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat unterstützt, was die Grünen freut.
Beim zweiten Antrag geht es um die Informationspflicht der GPK an die Stimmberechtigten. Der Antrag will erreichen, dass die GPK als oberstes Prüforgan den Stimmberechtigten unabhängig von den Überprüften (=Gemeinderat, Verwaltung) Bericht erstatten kann. Dies ist aus Sicht der Gewaltentrennung wichtig und dient einer seriösen und effizienten Aufgabenerfüllung der GPK. Die Stimmberechtigten sollen transparent und direkt informiert werden. Sie sind es, die über Folgeprojekte und -kosten entscheiden oder ausgeführte Rechnungen und Arbeiten genehmigen.
Die Grünen nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass der Gemeinderat diesen Antrag zur Ablehnung empfiehlt. Er tut dies entgegen der Stellungnahme der GPK, wie im Bulletin S.9 ersichtlich ist. Es ist unverständlich, dass der Antrag, welcher der Informationspflicht des Stimmvolkes dient, unnötig sein soll, wie es der Gemeinderat formuliert. Übrigens erfahren die Antragsteller von diesem ablehnenden Entscheid aus dem Bulletin und wurden im Gegensatz zum 1. Antrag nie angehört. Die Stellungnahme des Gemeinderates zeigt, dass der Antrag nicht oder zumindest falsch verstanden wurde. Die Grünen bedauern es sehr, dass der Gemeinderat keine Zeit fand, den im Feb. 2018 eingereichten Antrag zu besprechen und ohne Rückmeldung nun ablehnt. Deshalb ist es nötig, über diese Medienmitteilung die Stimmberechtigten zu informieren.
Wir sind uns wohl alle einig, dass Fehler in jeder Institution passieren können. Die GPK hat dann gemäss der Gemeindeordnung die Informationspflicht an die Bürgerinnen und Bürger. Die beantragte kleine, aber wichtige Anpassung führt dazu, dass Prüfberichte der GPK bei festgestellten groben Fehlern – sogenannten Mängel – den Stimmberechtigten nicht vorenthalten werden dürfen. Dies auch dann nicht, wenn es der Gemeinderat als Überprüfter und Betroffener nicht will. Der Gemeinderat verweist in seiner Begründung auf die Aufsichts-beschwerde hin, welche die GPK beim Kanton dann einreichen könne. Das ist den Antragstellern bekannt. Dieses Instrument wirkt leider viel zu langsam und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten. Ein rechtliches Urteil kommt oft viel zu spät. Es kann dann nicht mehr diskutiert und gehandelt werden, bevor die Gemeinde Folgeentscheide fällt. Die Stimmberechtigten und die Steuerzahlenden erfahren nichts davon bis zum Urteil, obwohl sie mit den Folgen leben müssen. Das macht doch keinen Sinn.
Der Gemeinderat begründet seine ablehnende Haltung weiter, er habe der GPK zugesichert, Prüfberichte der GPK unverändert im Gemeindeversammlungsbulletin abzudrucken. War dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall? Die direkte Information an die Stimmberechtigten steht im Gesetz und soll in Zukunft klar geregelt sein. Weder der Inhalt, noch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Prüfberichte der GPK darf vom Goodwil des amtierenden Gemeinderates abhängen. Der Gemeinderat kann die Stimmberechtigten alle zwei Wochen informieren. Im Gegensatz dazu kann dies die GPK über das Gemeindebulletin nur zweimal pro Jahr. In den meisten Fällen ist dies ausreichend. Aber in dringenden Fällen reicht dies in unserer schnelllebigen und grossen Gemeinde nicht mehr. Dringend meint, dass in der Zwischenzeit bis zum nächsten Gemeindebulletin Entscheide mit nachteiligen Folgen für die Gemeinde gefällt werden. In diesen besonderen Fällen soll neu mit der beantragten Änderung nicht mehr der Gemeinderat das Nadelöhr sein, der entscheidet, ob die Stimmberechtigten informiert werden oder nicht. Neu kann die GPK den Bericht beispielsweise über die Gemeindehomepage veröffentlichen, am besten zusammen mit der Stellungnahme des Gemeinderates. Der Vorteil liegt darin, dass so jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger sich seine Meinung selbst bilden kann, weil sie und er informiert sind.
Die Grünen sind überzeugt, dass dadurch mehr Transparenz geschaffen wird, ohne die Schweige- und Informationspflicht der GPK zu verletzten. Mehr Transparenz und Bürgernähe haben die Kandidierenden vor den Gemeinderatswahlen versprochen. Mit der Unterstützung vom ursprünglich gestellten Antrag unter Traktandum 3 können Sie, liebe Stimmberechtigte beides ermöglichen zum Wohle der Gemeinde.